Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Sachgemäße Altgeräte-Entsorgung

Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden, müssen vom Verbraucher getrennt entsorgt werden. Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen.
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
Symbol „getrennte Entsorgung“

Hinweise zur Rücknahme von Altgeräten

Elektroaltgeräte mit mehr als 25 Zentimetern Kantenlänge können nur bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos abgegeben werden. Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern können Sie auch ohne Neukauf kostenlos abgeben.